Umweltaspekte auf den Nordseeinseln

Als Insel ist Norderney gefordert den lokal entstehenden Müll intelligent zu entsorgen, und ist gleichzeitig nicht gefeit vor Umweltverschmutzung, die vom Festland (z.B. Schadstoffe aus der Landwirtschaft) oder der Schiffahrt (Fischereiabfälle) ausgehen. Der anwachsende Tourismus stellt ebenfalls eine Herausforderung für Naturschützer dar. Seit den 50er-Jahren ist der Autoverkehr auf der Insel erlaubt, und er nimmt seit dem stetig zu. Auch die Versorgung der Insel durch die Luft bringt eine Belastung der Umwelt mit sich. Um allen Einflüssen her zu werden, müssen sich Norderney, aber auch die anderen Inseln der Nordsee durch eigene Initiativen und Ideen besondere Mühe geben.

Auf Borkum trifft man Elektrobusse, nach Baltrum führt eine Seilbahn vom Festland aus, Spiekeroog setzt weiterhin auf Autofreiheit und Pferdebahnen und Wangerooge betreibt Photovoltaikanlagen. Bauschutt und Gartenabfälle auf Norderney werden in einem Kreislaufsystem aufbereitet wieder in die Nutzung überführt. Auf Föhr setzt man auf eine Anti-Plastik Kampagne, und eine Reederei schenkt Besuchern von Amrum 30 Tage kostenloses Parken auf dem Festland.

Norderney ist bestrebt, die Infrastruktur für den Umweltschutz und die Müllentsorgung fortlaufend zu verbessern, denn eine zunehmende Besucherzahl macht dies nötig. Da die kleine Insel keinen Platz für Müllberge hat, wird der anfallende Hausmüll seit 1984 nach Verpressung auf das Festland gefahren und dort dem Recycling übergeben.

Die Wasseraufbereitung auf Norderney erfolgt über eine vollbiologische Kläranlage, die in der Lage ist, die touristischen Spitzen der Sommermonate abzufedern. Der entstehende Klärschlamm wird ökologisch in Schilfbecken vererdet.

Um den Besucherstrom auf der Insel zu lenken, hat man den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ und damit auch die darin liegende Insel Norderney, in verschiedene Zonen eingeteilt. Dies dient dem Schutz der Naturlandschaft. Die größte Zone – die Ruhezone (Zone I) – beeinhaltet 60,7% der Inselfläche und umfasst die sensibelsten Landschaftsteile. Das Betreten dieser Zone ist erlaubt, aber nur auf den zugelassenen und ausgewiesenen Wegen. In der Zwischenzone (Zone II) ist auch das Betreten der Gebiete außerhalb der Wege erlaubt. Und in der Erholungszone (Zone III) findet sich der Kurbetrieb wieder, die einen Urlaub mit vielen sportlichen AKtivitäten, so wie man ihn sich wünscht, möglich macht.

Für alle Besucher zur Orientierung, hier die goldenen Regeln zum korrekten Verhalten im Nationalpark:
(siehe auch http://www.stadt-norderney.de/natur-umwelt/nationalpark/mn_42927)

  • Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm oder auf andere Weise gestört werden.
  • Um die hier lebenden Tiere nicht zu beunruhigen, dürfen Sie deren Brut- und Lebensräume nicht aufsuchen.
  • Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden.
  • Drachen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen, ist nur auf freigegebenen Flächen gestattet.
  • Das Betreten der Dünen, außerhalb der gekennzeichneten Wege, ist untersagt.
  • Das Entfernen von Pflanzen (auch in Teilen) ist verboten.
  • Salzwiesen dürfen in der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden.
  • Reiter müssen in der Ruhe- und Zwischenzone ganzjährig auf den zugelassenen Reitwegen bleiben.
  • Kitesurfer und Kitebuggyfahrer dürfen nur in den jeweils freigegebenen Bereichen unterwegs sein.