COVID-19 Insel-News

NEU – 22.06.20

Liebe Gäste,

als Betreiber der SonnenDüne ist uns untersagt Sie zu beherbergen, wenn Sie aus aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf kommen und dort ihren ersten Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt haben. Es sei denn, Sie verfügen über ein ärztliches Zeugnis, dass Ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 bescheinigt.

Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in der SonnenDüne vorgenommen worden ist. Wir sind in der Verordnung gehalten, das zu kontrollieren und bitten schon jetzt uns Ihr Zeugnis bei Ihrer Anreise vorzulegen. Die Verordnung tritt am 26. Juni 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 5. Jul 2020.

Nachfolgend finden Sie das neueste Dokument zu der Corona-Verordnung vom 22.06.20:
2020-06-25_Nds_Corona_Verordnung_Guetersloh

Wichtige Änderungen, die ab dem 22. Juni gelten, sind u.a.:

  • Zulässigkeit von Treffen bis 10 Personen und damit Aufhebung der bisherigen Beschränkung auf zwei Haushalte. Dies gilt auch für die Gastronomie, Busreisen etc.
  • Weitere Lockerungen im Bereich Kultur, auch Indoor z.B. Kino und Theater sind zulässig
  • Aufhebung der maximalen Belegung von 80 % bei Übernachtungsbetrieben
  • Kinder – und Jugendreisen sind möglich mit max. 16 Personen
  • Saunen können geöffnet werden
  • Keine Begrenzung der Gruppengröße bei Stadtführungen

Für alle genannten Lockerungen gelten natürlich weiterhin konkrete Auflagen, wie z.B. Abstands- und Hygienekonzepte oder auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese Infos finden Sie in der neuen Verordnung.

Wir bitten Sie das Folgende zu beachten:

  1. Die Mindestbuchungszeit von sechs Nächten entfällt, stattdessen gilt eine eintägige Übernachtungspflicht.
  2. Es gilt nach wie vor einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und die Mund-Nasen-Bedeckung einzuhalten.
  3. Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weitern Hausstand genutzt werden.
  4. Die Personaldaten aller Gäste sind zu erfassen.
  5. Der Tagestourismus ist untersagt.
  6. In unseren Häusern besteht die Maskenpflicht. Desinfektionsspender sind im Treppenhaus beider Häuser installiert.
  7. Unter strengen Hygienemaßnahmen wird das bade:haus am 26.6.2020 wieder eröffnet. Termine für Heilmittel- und Badekur-Verordnungen werden vom Staatsbad wieder angeboten.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie uns bitte.

Bitte geben Sie auf sich Acht und bleiben Sie gesund!
Ihre Gastgeber Christel und Klaus Voßwinkel

Zuletzt geändert:
Norderney, den 22.06.2020